Milcherzeuger Interessengemeinschaft
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15.02.2011
EMB-MIG Position

Was braucht der Milchsektor?

Die Milch spielt im Agrarsektor eine besondere Rolle. Die Reform des Milchmarktes wird wegweisend für die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sein. Es steht für die Verbraucher und Erzeuger viel auf dem Spiel, wenn diese Reform falsch angepackt wird.

Wir brauchen in der EU:

  • eine flächendeckende Milcherzeugung anstatt der Konzentration der Produktion auf wenige europäische Regionen,
  • einen kostendeckenden Milcherzeugerpreis, um die flächendeckende EU-weite Produktion zu ermöglichen.

Wird das nicht erreicht, dann:

  1. wird die Qualität von Milch und Milchprodukten industriellen Prozessen immer stärker untergeordnet,
  2. wird Tierschutz zum Fremdwort. Milcherzeugung und Tierhaltung werden in regelrechten Tierfabriken stattfinden, in denen die Distanz zur Natur immer größer wird,
  3. ist ein Verlust an Bio-Diversität unausweichlich. Für die Umwelt bedeutet eine Milchviehhaltung, die auf wenige europäische Standorte reduziert ist, eine starke Verminderung der Landschaftsvielfalt,
  4. werden nicht nur in Europa die Milchbäuerinnen und Milchbauern nach und nach verschwinden. Die konzentrierte Milcherzeugung wird Dumpingpreise hervorbringen, die auch in den Entwicklungsländern die Existenzgrundlage der Milchbauern vernichten und die Armut steigern werden.

Wie kann die Reform des Milchmarktes gelingen?

Die wichtigsten Elemente auf einen Blick:

  1. Erzeuger müssen sich ausreichend bündeln können Das European Milk Board begrüßt prinzipiell den Vorschlag der EU-Kommission, den Milcherzeugern über größere Bündelungsmöglichkeiten eine bessere Position am Markt einzuräumen. Allerdings beachtet der von der EU-Kommission vorgeschlagene maximale Grad von 3,5 Prozent der EU-Milchmenge und 33 Prozent der nationalen Menge die Marktgegebenheiten nicht und würde real kaum Verbesserung bringen. Diese Prozentzahlen würden die ungleichen Positionen von Erzeugern und Verarbeitern nicht ausreichend ausbalancieren. Das EMB hatte daher den Entwurf einer Gruppenfreistellung mit einem EU-weiten Bündelungsgrad von 30 Prozent vorgestellt. Siehe „Gruppenfreistellungsverordnung für Milcherzeuger im Europäischen Wettbewerbsrecht" sowie „Analyse der Vorschläge der EU-Kommission zum Milchmarkt"
  2. Eine Monitoringstelle muss die Stärken des Marktes intelligent nutzen und seine Schwächen eindämmen Nur ein funktionierender Markt kann kostendeckende Milcherzeugerpreise gewährleisten und dem gesellschaftlichen Interesse einer nachhaltigen Versorgung mit qualitativ hochwertiger Milch nachkommen. Dazu ist es notwendig, die produzierte Menge an der Nachfrage zu orientieren und dabei kostendeckende Erzeugerpreise als Orientierungsmaßstab zu nehmen. Hierfür sollte die EU-Kommission eine europäische Monitoringstelle einrichten, in der die Akteure des Marktes eigenverantwortlich Mengenanpassungen vornehmen. Diese Monitoringstelle kann den Rahmen für einen Interessenausgleich zwischen Milcherzeugern und Milchindustrie bieten und absichern, dass die gesellschaftlichen Belange respektiert werden. Siehe Konzept Monitoringstelle
  3. Politische Entscheidungsträger müssen sich genau über die realen Strukturen informieren: Falsche Annahmen dürfen nicht zu schädlicher Sonderstellung der Genossenschaften führen Die Annahme, die Interessen der Milcherzeuger würden innerhalb von Genossenschaften per se beachtet, ist falsch. Tatsächlich spielen die Milcherzeuger-Interessen hier nur eine äußerst marginale Rolle. Denn in der Realität sind aktive Erzeuger nicht mehr in ausreichendem Maße Eigentümer an den Produktionsmitteln der Genossenschaften. Die EU-Politik muss die bestehenden Erfahrungen in den einzelnen Mitgliedsstaaten berücksichtigen und darf sich nicht auf theoretische Annahmen stützen, die jeglicher Realität entbehren. Genossenschaftserzeugern beispielsweise nicht die Möglichkeit zu geben, sich innerhalb von Erzeugergemeinschaften zu bündeln, um einen angemessenen Erzeugerpreis erreichen zu können, ist aufgrund der aufgeführten Problematik absolut ungerechtfertigt. Wenn man Genossenschaften eine Sonderstellung gibt, weil man fälschlicherweise annimmt, hier seien die Erzeuger besser gestellt, dann ändert man nichts an der schwachen Position der Milchproduzenten. Das ist besonders fatal, da 58 Prozent der EU-Menge in Molkereigenossenschaften verarbeitet werden. Siehe
    „Analyse der Vorschläge der EUKommission zum Milchmarkt"