Kontakt
MIG Belgien
rue de l'Eglise 24
B-6280 Villers-Poterie
Tel.: +32 (0)471 57 03 04
E-Mail: alain.minet@hotmail.be
ING 363-0523329-54
Am 9.12.2010 hat die EU-Kommission ihr Milchpaket der Öffentlichkeit vorgestellt.
Dieses beginnt mit sehr treffenden Analysen bezüglich der Situation der Milcherzeuger in der Lebensmittelkette. So heißt es beispielsweise: "(...), doch oft ist das Ausmaß der Konzentration auf der Seite des Angebots viel niedriger als im Bereich der Verarbeitung. Daraus ergibt sich ein Ungleichgewicht der Verhandlungsmacht dieser beiden Ebenen. Es kommt außerdem zu Verkrustungen des Marktes; die Landwirte haben kaum Alternativen bei der Wahl der Molkerei (oder selbst des Transportunternehmens für Rohmilch)."
(Originaltext siehe www.europeanmilkboard.org/presse)
Hier stimmt das EMB mit der Analyse der EU-Kommission überein. Schaut man sich dann die Lösungsvorschläge im Einzelnen an, so weht auch hier ein guter Wind, der nach neuen und innovativen Lösungen klingt. In fast allen Fällen fehlt dann leider offenbar der Mut, die angedeuteten Instrumente so zu konkretisieren und auszugestalten, dass sie den Erzeugern effektiv eine stärkere Verhandlungsposition am Markt ermöglichen. Die Interessen der Molkereiwirtschaft und insbesondere der Molkereien stehen weiterhin im Vordergrund. Romuald Schaber kommt zu dem Schluss: "Die in der Kommissionsmitteilung aufgeführten Handlungsansätze können in ihrer jetzigen Ausgestaltung die Ungleichverteilung des Einflusses zwischen den Akteuren am Milchmarkt nicht beenden und somit keine kostendeckenden Erzeugerpreise ermöglichen."
Im Folgenden sollen die einzelnen Bereiche des Milchpaketes kurz analysiert und bewertet werden:
Bündelungsgrad für Erzeugergemeinschaften bei 3,5 Prozent der EU-Milchmenge
Die Bündelung von Milcherzeugergemeinschaften wäre bei dieser Obergrenze auf rund 4,7 Mrd. kg Milchmenge begrenzt. „Das ist viel zu gering, wenn man bedenkt, dass Molkereien wie Arla Foods oder Friesland Campina mit 8,7 Milliarden bzw. 11,7 Milliarden kg Milch auf Molkereiseite schon einen Marktanteil von ca. 6,5 bzw. 8,8 Prozent des europäischen Marktes besitzen und auch noch weiter ungehindert wachsen können", so Sieta van Keimpema, Vize-Präsidentin des EMB. Der Vorschlag, die Bündelung pro größerem Erzeugerland auf 33% zu begrenzen geht ebenso an der Situation im Molkereisektor vorbei, wo etwa in Dänemark 95% und in den Niederlanden 85% der Milch durch eine einzige Molkerei verarbeitet und vermarktet werden.
Intensivierung des Austauschs in der Wertschöpfungskette
Die EU-Kommission schlägt des Weiteren vor, auf EU-Ebene zukünftig einen intensiveren Austausch der Akteure der Milch-Wertschöpfungskette zu realisieren. Diesen Gedanken unterstützen die Milcherzeuger in Europa. Milchpolitik muss in Zukunft gesamtgesellschaftliche Interessen im Blick haben und auch den Zielen der GAP entsprechen. Das European Milk Board fordert deshalb die Einrichtung einer Monitoringstelle, die neben der kontinuierlichen und zeitnahen Erhebung von Preis-, Kosten-, Mengen- und Marktentwicklungen das Ziel einer nachhaltigen Milcherzeugung in allen Regionen Europas verfolgt. Hierzu legt diese Stelle auf der Basis von Produktionskostenberechnungen einen Zielpreiskorridor fest, der wiederum als Maßstab für die zu produzierenden Mengen dienen muss. Eine solche Monitoringstelle entspräche auch der von der EU-Kommission im vierten Teil der Mitteilung formulierten Forderung nach mehr Transparenz.
Kontrakte, die von Mitgliedsstaaten verpflichtend eingeführt werden können:
- Verträge zwischen ungleichen Verhandlungspartnern beenden erfahrungsgemäß die Benachteiligung des schwächeren Vertragspartners nicht, sondern setzen sie fort. Da auf der Seite der Molkereien Konzentration herrscht, werden auch die Vertragsbedingungen von den Molkereien als stärkerem Marktpartner diktiert. Das hat schon etwa das deutsche Bundeskartellamt in einer Sektoruntersuchung festgestellt. - 950.000 Milcherzeuger in der EU stehen etwa 5.400 Molkereien gegenüber, wobei die zehn größten Molkereien ca. 30 Prozent der produzierten Milch verarbeiten.
- Der Vorschlag der EU-Kommission sieht vor, dass die Mitgliedsstaaten Verträge und ihre grobe Ausgestaltung den Marktteilnehmern vorschreiben. EMB sieht, Verträge wie oben beschrieben als nicht geeignet an, die Position der Erzeuger nachhaltig zu stärken, es sei denn die Molkereien werden verpflichtet, sie mit einheitlichen und wirksamen Kriterien auszustatten. So muss beispielsweise die Kostensituation der Erzeuger in solch einem Vertrag berücksichtigt sein. Auf unserer Internetseite findet sich ein Zehn-Punkte-Katalog, der zeigt, welche Mindestkriterien ein Vertrag enthalten müsste, damit er die Erzeuger in ihrer Verhandlungsposition stärkt.
- Auch die Aussage, die Genossenschaften von der Pflicht, Verträge zu schließen, auszunehmen, ist nicht zu rechtfertigen. Das deutsche Kartellamt hat deutlich gezeigt, dass gerade in Genossenschaften eine Preisbildung „upside down" (von oben nach unten)stattfindet, d.h. der Erzeuger bekommt, was je nach Umsatz auf den Absatzmärkten übrig bleibt.
Für den 12.1.2010 hat die EU-Kommission zu einer Veranstaltung eingeladen bei der die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik, die Qualitätsinitiative und das Milchpaket Thema sein werden. EMB wird auch an dieser Stelle seine Position deutlich machen und Monitoringstelle und Gruppenfreistellung als wesentliche Reformelemente vortragen.
Aus einer Presseerklärung des EMB